Allgemeines zur Wertermittlung

Eine objektiv richtige  Verkehrswertermittlung einer Immobilie oder eines nicht bebauten Grundstücks wird in unserer Zeit immer wichtiger. Ziel und Gegenstand einer objektiven Verkehrswertermittlung (Gutachten) ist es unter anderem, für bebaute und unbebaute Grundstücke aller Art den Verkehrswert nach Baugesetzbuch § 194 und nach der ImmoWertV 2021 gutachterlich und sachverständig festzustellen.

Das Ergebnis der Immobilienbewertung ist für den Laien nachvollziehbar darzustellen. Der errechnete Wert sollte richtig einordnet werden können. Keine Immobilie gleicht einer anderen Immobilie im Detail, damit ist eine sachverständige Begutachtung für den Verkehrswert wichtig. Der Blick in Immobilienportale hilft in diesem Fall nicht weiter. Angebotspreise sind keine Verkaufspreise. Die durchschnittlichen Verkaufspreise bezogen auf den Quadratmeter aller Immobilientypen auf Immobilienportalen zeigen durchschnittliche Werte an. Es wird  „Kraut mit Rüben“ verglichen. 

Kostenfreie Marktwertermittlung?

Im Internet wird vielfach mit der „kostenfreien Marktwertermittlung“ geworben. Im Grunde handelt es sich um ein Akquise-Tools von Maklern, um Adressen verkaufswilliger Eigentümer zu gewinnen. Es handelt sich um automatisierte Rechenmodelle, die weder nachvollziehbar sind, noch auf sachverständige Bewertungsmethoden Bezug nehmen. So wird kein Gutachten erstellt. Abgesehen davon haftet kein Makler für seine Tätigkeiten oder für den Inhalt seines Exposés.  Jede Immobilie ist als Unikat zu bewerten. Es gibt kein Verfahren, das eine ordentliche Wertermittlung vollständig automatisiert mit ein paar Klicks darstellt!

Ziel und Zweck einer Wertermittlung:

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Sachverständige Immobilienbewertung und Wertermittlung auch für Scheunen und zu sanierender Gebäude

Ziel und Zweck eines Gutachtens zur Verkehrswertermittlung ist oft einen Interessensausgleich zwischen zwei Parteien herzustellen. Einerseits kann es das Finanzamt mit dem Grund der Besteuerung sein, wenn eine Immobilie verschenkt wird. Oder bei Scheidungen muss der objektiv richtige unabhängig von Parteieinflüssen zustande gekommene Wert ermittelt werden. Sollen stille Reserven eines Betriebes gehoben werden, ist es wichtig, genau die Höhe des aktuellen Wertes von Geschäftsimmobilien zu kennen. Die Erfahrung zeigt, dass mit einem Gutachten die geplanten Tätigkeiten wie Transaktionen, Schenkungen und Übertragungen, Übernahmen, etc. wesentlich professioneller abgewickelt werden, als es jemals eine schnelle Schätzung vermag. Hinzu kommt die Tatsache, dass Streitereien in späteren Jahren über den aktuellen Wert der Immobilien vermieden werden können.

Wie lange dauert die Wertermittlung?  In der Regel 3 -4 Wochen.

Da der Sachverständiger und Fachgutachter immer frei von Parteinahme ist, empfiehlt sich immer die Einschaltung eines Gutachters. Es ist gut angelegtes Geld und davon unabhängig haftet der Sachverständige für seine Leistung und für sein Gutachten. Ein Immobilienmakler haftet dagegen für seine Tätigkeit nicht.

Immobilienberatung am Telefon:   Gerne berate ich Sie am Telefon über mein Leistungsspektrum, damit Sie jene Leistung beauftragen können, die genau zu Ihren Anforderungen passt.

Dr. Erich Schechner,  Telefon 0228 – 368 199 22   oder  erichschechner(ät)t-online.de