Mietwertgutachten

Im Vorfeld einer Mieterhöhung ist es immer besser, ein Mietwertgutachten zu erstellen, um sachkundig den zu erzielenden Mietwert zu errechnen. Wird über die Höhe der Miete gestritten, wird zur Klärung über das Gericht ein teures Gutachten erstellt. Ein sachverständig erstelltes Mietwertgutachten gibt Sicherheit in der Einschätzung der Miete. Durch Analyse eines unabhängigen und parteilosen Sachverständigen können erhebliche Kosten für Anwalt und Gericht reduziert werden. Der Ärger eines Gerichtsstreits wird eingespart. Damit sind Kosten für ein Mietwertgutachten besser angelegt als das Risiko eines Gerichtsverfahrens einzugehen. Anlässe für ein Mietwertgutachten sind unter anderem:

  • Mieterhöhungsverlangen
  • Mieterhöhungsauseinandersetzungen im Bereich Wohnen und Gewerbe
  • Nutzwertentschädigung im Rahmen von Scheidungen
  • Mietfeststellung im Vorfeld von erwarteten Streitereien

Basis der Berechnung ist immer die ortsübliche Vergleichsmiete.

Was ist die ortsübliche Vergleichsmiete?

Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der betreffenden Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde vereinbart wurden. Vergleichbare Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten 6 Jahren sind Grundlage. Im Köln-Bonner Raum gibt es zahlreiche Mietspiegel, aus denen die angepasste Miete errechnet werden kann. Es gibt aber Gemeinden ohne Mietspiegel. In diesen Gemeinden ist ein Mietwertgutachten zu erstellt. Mit genügend Erfahrung und Sachverstand kann ohne vorliegenden Mietspiegel im Interesse aller Beteiligten ein sachkundiger Mietpreis errechnet werden. 

Welche Arbeiten für ein Mietwert-Gutachten sind vorzunehmen:
  • Überprüfung der Wohnfläche mit gegebenenfalls neuer Vermessung
  • Lage und genaue Ausstattungsbeschreibung der Immobilie und Umgebung
  • Einschätzung der Immobilie gegenüber dem Marktniveau in baulicher Hinsicht und Lage
  • Feststellung eines Renovierungsstaus und von Bauschäden
  • Möglichst Besichtigung aller Räume der Immobilie
  • Der Sachverständige soll die Immobilie „kennen“
Dauer der Erstellung für ein Mietwertgutachten und Mietpreisermittlung:       zirka 2 Woche
Kosten:  Durch ein Telefongespräch kann die Aufgabenstellung eingegrenzt werden und die Kosten genau benannt werden. 

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Gemalte Architektur, links an der Seitenwand (Gesehen in Madrid)